Offener Publikums-AIF und geschlossener Fonds nur schwer vergleichbar
Darüber hinaus legt die HEP KVG seit 2018 eigene Fonds auf und verwaltet diese. Stiftung Warentest vergleicht die Durchschnittsrenditen dieser Fonds mit den möglichen Durchschnittsszenarien im Basisinformationsblatt des ELTIF. Dieser Vergleich hinkt nicht nur, weil nicht die HEP KVG, sondern die HANSAINVEST LUX S.A. als allein verwaltende AIFM über die An- und Verkäufe von Anlagegegenständen des Fonds entscheidet. Darüber hinaus wird hier ein offener Publikums-AIF mit einer breiteren Risikostreuung (hep solar Invest ELTIF) mit geschlossenen Fonds verglichen. Schwer zu vergleichen sind die Angaben zu Performance-Szenarien von älteren Fonds mit neuen Fonds auch deshalb, weil die Vorgaben der PRIIP-Verordnung, die einen engen Rahmen vorgibt, was in Basisinformationsblättern auszuführen ist, erst seit 2022 zwingend zu beachten sind. Hierzu gehören u. a. Angaben zu Performance-Szenarien. Dementsprechend gibt es für ältere Fonds keine Basisinformationsblätter, da für diese noch andere Vorgaben Anwendung fanden. Ob die Renditeprognosen zutreffen, kann zudem erst abgesehen werden, wenn das Ende der Laufzeit erreicht wurde. Davor kann es – zum Beispiel aufgrund externer wirtschaftlicher oder politischer Faktoren – zu Anpassungen der ursprünglichen Planungen kommen.
Durchschnittsszenarien auf Basis vergleichbarer Produkte erstellt
Der Unterschied in der Anlageform ist auch einer der Gründe, warum die im Basisinformationsblatt dargestellten Szenarien nicht auf Grundlage der bisherigen Fonds der HEP KVG erstellt wurden, sondern auf Basis vergleichbarer Produkte. Daneben bestehen regulatorische Anforderungen an die Bewertungsfrequenz der herangezogenen Referenzprodukte. Diese Anforderungen erfüllen die Fonds der HEP KVG nicht, so dass bereits deshalb die Nutzung dieser Fonds als aufsichtsrechtlich ausgeschlossen ist. Fonds der HEP KVG als Vergleichsmaßstab heranzuziehen würde also nicht im Einklang mit den aufsichtsrechtlichen Vorgaben stehen, da es sich bei den bisher von der HEP KVG verwalteten deutschen Investmentvermögen um geschlossene Investmentvermögen handelt, während es sich bei dem ELTIF um ein offenes Luxemburger Investmentvermögen handelt, das als ELTIF klassifiziert. D.h. es liegen bei den bisher aufgelegten Fonds der HEP KVG auf der einen Seite und dem ELTIF auf der anderen Seite unterschiedliche Finanzprodukte vor, die grundsätzlich schwer vergleichbar sind. Weiterhin sind die technischen Anforderungen an die Bewertungsfrequenz der Produkte nicht erfüllt.
Die Erstellung der Fondsdokumentation inklusive der Basisinformationsblätter wurden im Rahmen des Genehmigungsverfahrens von einer externen Kanzlei rechtlich begleitet. Neben weiteren Dokumenten wurden auch die Basisinformationsblätter der Luxemburger Aufsichtsbehörde CSSF eingereicht. Die Basisinformationsblätter sind vom AIFM regelmäßig zu überprüfen und bei wesentlichen Änderungen, spätestens jedoch nach 12 Monaten, zu aktualisieren. Dementsprechend sind zukünftige Änderungen in den ausgewiesenen Angaben, insbesondere auch Risikoindikator und Performanceszenarien, möglich. Zu differenzieren ist außerdem zwischen den starren Vorgaben zum Inhalt und der Kennzahlenermittlung im Basisinformationsblatt und der zurückhaltenderen Vorgehensweise in Werbeunterlagen, in denen ein Renditeziel von 5-6% angegeben wurde.
Leistungsbilanz an Informationsbedürfnisse der Adressaten angepasst
Im Artikel wird zudem die Darstellung der aktuellen Leistungsbilanz, die im Vergleich zu früheren Jahren verschlankt wurde, kritisiert. Diese jüngsten inhaltlichen Weiterentwicklungen orientieren sich an den konkreten Informationsbedürfnissen potenzieller Adressaten sowie einer effizienten Darstellung relevanter Daten. Hinzukommt, dass die Darstellungen im Rahmen der Leistungsbilanz jenseits der verpflichtenden Angaben bei Lagebericht und Jahresabschluss freiwillig sind und ohne fest vorgegebene Struktur und Form. Institutionelle Fonds hingegen unterliegen anderen Publikationsstandards und sind daher nicht in der Leistungsbilanz aufgeführt.
Jahresabschluss der hep global GmbH noch nicht veröffentlicht
Fehlerhaft ist die Aussage des Artikels, die Muttergesellschaft des hep-Konzerns – die hep global GmbH – sei zum 31.12.2024 bilanziell überschuldet. Die hep global GmbH, deren Jahresabschluss noch nicht veröffentlicht wurde, ist per 31.12.2024 nicht bilanziell überschuldet. Der konsolidierte Konzernabschluss 2024 der hep global GmbH und ihrer Tochterunternehmen hingegen weist ein negatives Eigenkapital aus. Die Gründe und Effekte wurden im am 30. Juni 2024 veröffentlichten Abschluss dargelegt. Hep erwartet für 2025 eine positivere Geschäftsentwicklung und rechnet vor dem Hintergrund von Aufholeffekten aus verschobenen Projektverkäufen von 2024 mit entsprechenden Umsatz- und Ergebnissteigerungen. Die Prognose sieht einen Zuwachs des Konzernumsatzes auf 45 bis 65 Mio. Euro vor. Auch das EBIT soll sehr deutlich auf 5 bis 15 Mio. Euro steigen. Gleichzeitig ist vorgesehen, die eigene Projektpipeline kontinuierlich umzusetzen und weiter auszubauen.
Auch die Aussage, dass sich hep Opportunity 1 und 2 darauf berufen haben, zum 30. Juni 2025 fällige Nachrangdarlehen nicht „zahlen zu müssen, weil sonst eine Insolvenz drohen könnte“ ist irreführend. Den Darlehensgebern wurde klar dargelegt, dass es zwar zu einer Verschiebung der Rückzahlung kommt. Die vollständige Rückzahlung der Nachrangdarlehen ist aber spätestens im zweiten Halbjahr 2026 geplant. Selbstverständlich wurden die Darlehensgeber auch auf die vertraglichen Rahmenbedingungen zur Durchsetzung von Ansprüchen in dem Verzögerungszeitraum hingewiesen. Hep solar arbeitet intensiv an einer zeitnahen Rückführung von Kapital und Zinsen. Dies wird voraussichtlich durch erwartete Rückflüsse aus US-Projektverkäufen sowie gezielte Veräußerungen aus dem Projektportfolio in Europa, Kanada und Japan in den kommenden 15 Monaten gewährleistet. Sollte sich das Marktumfeld gegenüber der aktuellen Rückzahlungsplanung in den kommenden Monaten verbessern, ist auch eine schnellere Rückführung der Nachrangdarlehen möglich.